Disziplinarordnung – Disziplinarmaßnahmen

Hier finden Sie die Richtlinien für Disziplinarordnung – Disziplinarmaßnahmen.

Ein Schüler|eine Schülerin erhält eine Eintragung in das Klassenbuch:

  1. bei wiederholten Störungen im Unterricht, bei der Schulausspeisung oder bei anderen schulischen Veranstaltungen und dem Weg dorthin.
  2. bei respektlosem Verhalten gegenüber Lehrpersonen, Mitschülern und dem Schulpersonal,
  3. wenn Anweisungen missachtet werden. Die Eintragung kann von jeder betroffenen Lehrperson als Maßnahme ergriffen werden. Diese Lehrperson benachrichtigt umgehend schriftlich oder mündlich (mit entsprechendem Vermerk) die Eltern.

Folgende weitere Disziplinarmaßnahmen können ergriffen werden:

  1. Ausschluss von der Unterrichtsstunde (auch Lehrausgänge), wobei geeignete Vorkehrungen für die Beaufsichtigung des ausgeschlossenen Schülers|der Schülerin getroffen werden. Der Ausschluss wird als Sofortmaßnahme von der betroffenen Lehrperson verfügt, wenn der Unterricht aufgrund der andauernden Störung stark beeinträchtigt wird und somit das Recht aller Schülerinnen und Schüler auf einen guten und effizienten Unterricht nicht mehr gewährleistet werden kann. Wenn sich der Schüler|die Schülerin nicht mehr beruhigt, gewalttätig wird und eine dauerhafte Verweigerungshaltung an den Tag legt, werden die Eltern kontaktiert und aufgefordert, den Schüler|die Schülerin in der Schule abzuholen.
  2. Ausschluss von schulischen Veranstaltungen (Sporttag, Ausflüge, Projekte), wobei der Schüler|die Schülerin verpflichtet ist, die Schule zu besuchen und dort unter Aufsicht die für den Anlass vorbereiteten Aufgaben zu erledigen. Der Klassenvorstand berät sich mit den Mitgliedern des Klassenrates, verfügt den Ausschluss, legt den genauen Termin fest, informiert schriftlich die Eltern und organisiert die Beaufsichtigung des Schülers|der Schülerin und die Bereitstellung der Arbeitsaufträge durch die Lehrpersonen des Klassenrates. Diese Disziplinarmaßnahme kann bei besonders schwerwiegenden Übertretungen verhängt werden, oder dann, wenn ein Schüler|eine Schülerin drei Eintragungen in das Klassenbuch erhalten hat. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Mensaregeln kann der Schüler|die Schülerin zeitweise von der Schulausspeisung ausgeschlossen werden. Die Eltern werden von der Aufsichtslehrperson informiert (mit Vermerk im Klassenbuch). Der Klassenrat beschließt den Ausschluss und teilt den Termin den Eltern schriftlich mit.
  3. Ausschluss aus der Schulgemeinschaft bis zu 15 Tagen, wobei der Schüler|die Schülerin verpflichtet ist, gestellte Arbeitsaufträge sauber und ordentlich auszuführen. Der Ausschluss aus der Schulgemeinschaft wird vom Klassenrat verfügt. Der|die Vorsitzende des Klassenrates übernimmt die schriftliche Mitteilung an die Eltern. Diese Disziplinarmaßnahme wird bei wiederholten, besonders schwerwiegenden Übertretungen und wenn Gefahr für die Unversehrtheit von Personen besteht verhängt.

Schadenersatz: Wenn ein Schüler|eine Schülerin mutwillig etwas beschädigt, bzw. zerstört, so müssen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten für die Reparaturkosten oder den Neuankauf des Gegenstandes aufkommen.

Rekursfrist: Gegen Disziplinarmaßnahmen kann schriftlich Rekurs an die schulinterne Schlichtungskommission eingereicht werden. Die allgemeine Rekursfrist gegen Maßnahmen gemäß Punkt 2, und 3 beträgt drei Tage ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung.